Corona aktuell: News des Tages | 27.01.2021
Kritik an Versammlungserlaubnis
Oberbürgermeister Andreas Bausewein kritisiert die neue Thüringer Sonderverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie. „Es ist absurd, dass wir in Thüringen die zweithöchste Inzidenz in Deutschland haben und gleichzeitig große Kundgebungen stattfinden dürfen“, sagte er und appellierte dringend ans Land Thüringen, politische Kundgebungen bis auf weiteres zu verbieten. Aktuell erlaubt die Verordnung Kundgebungen bis maximal 500 Teilnehmer an Orten mit einer Inzidenz unter 200. Bis vor wenigen Tagen waren sogar noch maximal 1.000 Teilnehmer möglich. Erst am vergangenen Samstag hatte auf dem Erfurter Domplatz eine Großkundgebung mit rund 1.000 Menschen stattgefunden. Bausewein: „Wir kämpfen in Erfurt seit Monaten wie die Löwen, um Infektionen zu vermeiden, und haben mit unserer harten Linie auch Erfolg. Und nun kommen hunderte Menschen zum Teil aus Gebieten mit viel höheren Inzidenzen, um in Erfurt gegen die Corona-Maßnahmen zu demonstrieren. Das darf nicht sein.“ Weil Demonstrationen und Kundgebungen in anderen Bundesländern verboten sind und Erfurt so zentral in Deutschland liegt, befürchtet Bausewein bereits für kommenden Samstag die nächste Kundgebungsanmeldung. Bisher ist bei der Erfurter Versammlungsbehörde allerdings noch keine Versammlungsanzeige eingegangen.
Kommunen müssen Alkohol-Genussflächen ausweisen
Die Landesregierung verbietet weiterhin den Ausschank von Alkohol im öffentlichen Raum, erlaubt mit ihrer Sonderverordnung aber wieder den Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit. Grund ist ein entsprechendes Gerichtsurteil. Kommunen wie die Landeshauptstadt stellt das vor Probleme. Sie müssen nun in ihren Allgemeinverfügungen exakt die Plätze ausweisen, auf und an denen kein Alkohol getrunken werden darf. Auch Hinweisschilder sind vonnöten. Oberbürgermeister Andreas Bausewein kritisiert, dass das Land durch „windelweiche Regelungen“ damit wieder einmal die Verantwortung auf die Kommunen schiebe. „Dieser Alkoholparagraf ist nicht praktikabel und auch nicht machbar“, sagte er.
Erhöhter Arbeitsaufwand durch Schnelltests
Die Thüringer Sonderverordnung stellt auch das Erfurter Gesundheitsamt vor eine weitere Herausforderung. Grund hierfür: Paragraph 9c, der eine „Absonderungspflicht“, also eine häusliche Quarantäne, für positive Schnelltests festlegt. „Wir rechnen damit, dass immer mehr Stellen wie Apotheken oder Hilfsorganisationen Schnelltests anbieten und diese auch genutzt werden“, sagte Bürgermeisterin Anke Hofmann-Domke. Ein positiver Schnelltest führt nicht nur zur häuslichen Quarantäne. Die Teststelle – oder die getestete Person, die sich einen Schnelltest zum Beispiel aus dem Internet bestellt hat – muss in diesem Fall das Gesundheitsamt informieren, um einen PCR-Abstrich zu veranlassen. „Wie die Registrierung der positiven Schnelltests und die Ansprechstellen organisiert werden, klären wir aktuell ab“, so Hofmann-Domke. Eine steigende Zahl von positiven Schnelltests würde auch den Aufbau einer weiteren PCR-Teststrecke bedeuten. „Damit sind wir einmal mehr an der Grenze des personell Machbaren“, beurteilt Winnie Melzer, kommissarische Leiterin des Gesundheitsamtes, die Situation.
Lieferengpässe beim Impfstoff
„Ab dem 3. Februar können wir in den beiden Erfurter Impfzentren ganztägig impfen“, berichtet Dr. Michael Sakriß von der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen. Das Problem: Das Thüringer Impfportal ist bis auf Weiteres, jedoch mindestens bis zum 8. Februar geschlossen. Aktuell werden keine Termine vergeben. Darüber informierte das Gesundheitsministerium des Freistaats. Grund sind Lieferengpässe bei Biontech/Pfizer. „Der Impfstoff des Herstellers Astrazeneca könnte auch in Arztpraxen verimpft werden und den Prozess beschleunigen, aber dieser Impfstoff ist noch nicht vorhanden“, so Sakriß.