Verkehrsversuch in der Talstraße – Änderung der Verkehrsregelung
Vom 5. bis 9. Oktober stellt das Tiefbau- und Verkehrsamt die dafür notwendigen Verkehrsschilder auf und nimmt die Fahrbahnmarkierungen vor.
Bisher wird der Kfz-Verkehr in der Talstraße zwischen Nordstraße und Nettelbeckufer auf zwei Fahrstreifen in Richtung Bergstraße geführt. Parkende Fahrzeuge dürfen auf dem Gehweg stehen. Die Folge sind fehlende Sicherheitsbereiche und zu enge Verkehrsflächen für Fußgänger- und Radverkehr. Hier soll die neue Verkehrsorganisation Abhilfe schaffen. Sie reduziert die Flächen für Kraftfahrzeuge von zwei Fahrstreifen auf einen sogenannten „überbreiten Fahrstreifen“. In diesem können Pkw noch immer nebeneinander fahren, das Überholen von Lkw ist allerdings nicht mehr möglich. Parkende Fahrzeuge dürfen zukünftig nur noch zur Hälfte auf dem Gehweg stehen.
„Solche überbreiten Fahrstreifen schlägt das aktuelle Radverkehrskonzept an mehreren Stellen im Straßennetz von Erfurt vor. Diese Maßnahmen sind kostengünstig, relativ schnell umsetzbar und können die Radverkehrsinfrastruktur in Erfurt spürbar verbessern“ sagt Achim Kintzel, Abteilungsleiter Verkehrsplanung im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung. In Erfurt wurden derartige Lösungen aber bisher noch nicht angewendet, sodass die Erfahrungen mit dieser Art der Verkehrsführung fehlen. „Aus diesem Grund haben wir uns innerhalb der Stadtverwaltung darauf verständigt, die neue Verkehrsregelung zunächst als Verkehrsversuch umzusetzen“, sagt Kintzel weiter. Die Talstraße bietet dazu aufgrund der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und der moderaten Verkehrsbelastungen gute Voraussetzungen. Zudem sind die Lkw-Anteile vergleichsweise gering und es verläuft auch keine Bus- oder Straßenbahnlinie über die Talstraße. Der Verkehrsversuch wird durch die Bauhaus-Universität Weimar wissenschaftlich begleitet. Sie führt eine Vorher-Nachher-Untersuchung durch, die die konkreten Auswirkungen auf das Verkehrsgeschehen begutachtet. Von besonderem Interesse sind Fragestellungen zur Verkehrssicherheit, dem Verkehrsablauf und der Akzeptanz dieser Lösung. „Wir erhoffen uns hiervon unabhängige Erkenntnisse zu den Auswirkungen der geänderten Verkehrsregelung und Antworten auf vielfältige Fragen. Zum Beispiel: Wie verhalten sich die Kraftfahrzeugführenden? Welche Geschwindigkeiten werden gefahren? Führt die neue Verkehrsregelung zu einer verstärkten Nutzung des Schutzstreifens? Reduzieren sich die Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern?“, sagt Frank Helbing, Abteilungsleiter Verkehr im Tiefbau- und Verkehrsamt.
Die neue Verkehrsregelung ist zunächst für die Dauer von sechs Monaten angelegt. In den vergangenen Wochen wurde bereits der aktuelle Verkehrsablauf dokumentiert. Jetzt folgen weitere Untersuchungen im Hinblick auf Interaktionen zwischen Rad- und Kfz-Verkehr. Hierbei werden auch Abstände und Geschwindigkeiten beispielsweise bei Überholvorgängen ausgewertet. Parallel wird das Unfallgeschehen permanent beobachtet, um Verkehrssicherheitsrisiken sofort zu erkennen.
Es ist vorgesehen, dass die Verkehrsorganisation mittels gelber Fahrbahnmarkierung hergestellt wird. Zusätzliche Verkehrszeichen und Hinweistafeln weisen die am Verkehr Teilnehmenden auf die neue Verkehrsregelung hin. Insbesondere Kraftfahrzeugführende werden gebeten, sich auf die geänderte Verkehrsführung einzustellen.