Rückbau des Fußgängerüberweges Warschauer Straße
Der Entscheidung zum Rückbau ging eine intensive Prüfung durch die Stadtverwaltung voraus. Für Fußgängerüberwege existieren eindeutige gesetzliche Vorgaben, die an der konkreten Stelle nicht erfüllt sind. So befindet er sich innerhalb einer Tempo-30-Zone, in denen Fußgängerüberwege nur in besonders dringenden Ausnahmefällen zugelassen sind. Weiterhin sind die Verkehrsbelastungen angesichts dessen, dass die Anliegerfahrbahn ausschließlich zur Erschließung der Parkplätze dient, sehr gering. Zudem ist die Stelle zur Überquerung der Straße im Zusammenhang mit dem barrierefreien Ausbau der Haltestelle „Warschauer Straße“ umgebaut worden – mit dem Ergebnis, dass die Sichtbeziehungen deutlich verbessert wurden. Somit wurde die Querung über die ohnehin sehr schmale Fahrbahn nochmals baulich aufgewertet.
Die Prüfungen des Tiefbau- und Verkehrsamtes lassen somit aus fachlicher Sicht den klaren Schluss zu, dass der Fußgängerüberweg über die Anliegerfahrbahn der Warschauer Straße gesetzlich nicht zulässig ist sowie für eine sichere Überquerung objektiv nicht benötigt wird. Auch ohne diesen können Fußgänger die Anliegerfahrbahn sicher passieren, wie es an den anderen Stellen zur Überquerung der Anliegerfahrbahn sowie in vielen vergleichbaren Straßen im restlichen Stadtgebiet tagtäglich praktiziert wird.
Der Fußgängerüberweg über die Warschauer Straße zwischen Berliner Platz und Stadtbahnhaltestelle bleibt hingegen bestehen.