Vorsprache bei der Betreuungsbehörde wieder möglich
Insbesondere zur Beratung in Betreuungsfragen oder zur amtlichen Beglaubigung von Vorsorgevollmachten stehen die Mitarbeiter/-innen nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung.
Der Zutritt ins Verwaltungsgebäude kann jedoch weiterhin nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung und mit maximal einer Begleitperson gewährt werden.
Außerhalb der Sprechzeiten bleibt das Gebäude weiterhin geschlossen, sodass vorherige Terminabsprachen zwingend erforderlich sind.
Ein Termin kann telefonisch oder per E-Mail an vereinbart werden.