Vorsprache bei der Bafög-Stelle wieder möglich
Bei Fragen zur Förderung von Schülerinnen und Schülern nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie zu den ebenfalls dort bearbeiteten Leistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) stehen die Mitarbeiter/-innen nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung.
Der Zutritt zum Verwaltungsgebäude kann jedoch weiterhin nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung und mit maximal einer Begleitperson gewährt werden.
Außerhalb der Sprechzeiten bleibt das Gebäude weiterhin geschlossen, sodass vorherige Terminabsprachen zwingend erforderlich sind.
Ein Termin kann telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.