Landesverordnung „mehr als schwammig“ formuliert
Erfurts Kulturbeigeordneter Knoblich vermisst Maßstab für Veranstaltungen
Knoblich bezieht sich dabei auf Paragraf 2, Absatz 5 der Verordnung, der für ihn „mehr als schwammig formuliert“ ist. Der Kulturbeigeordnete liest ihn so, dass öffentliche Veranstaltungen wie Volksfeste oder Festivals wieder möglich sind, wenn sie nicht die Ausbreitung der Pandemie fördern. Diese Einschätzung müsse von der jeweiligen Kommune getroffen werden. „Damit habe ich keinen Maßstab für eine Entscheidung. Die 1000-Teilnehmer-Vorgabe fand ich viel besser“, sagte er. Vor einigen Tagen hatte das Land in einer Pressemeldung angekündigt, dass Veranstaltungen mit Teilnehmerzahlen bis maximal 1000 Personen wieder zugelassen werden. Nun fehlt dieser Passus in der neuen Verordnung völlig. Stattdessen gibt es die missverständliche Formulierung.
Unter diesen Umständen konnte der Erfurter Kulturbeigeordnete heute noch keine Auskunft über die diesjährigen Domstufenfestspiele geben. Erst am 31. Mai will er bekanntgeben, ob das traditionsreiche Opernfestival ab dem 10. Juli über die Bühne am Domplatz geht oder nicht. „Vielleicht ist das Land bis dahin ja in der Lage, seine Verordnung auch für den Kulturbereich zu schärfen. Das würde auch der Einheitlichkeit im Land helfen“, sagte er.
Am Morgen hatte sich Knoblich mit dem Generalintendanten des Erfurter Theaters, Guy Montavon, getroffen, um verschiedene Modelle für die Domstufenfestspiele zu diskutieren. Laut Knoblich wird die Entscheidung, ob ja oder nein, nicht nur vom Infektionsschutz und der Wirtschaftlichkeit abhängen, sondern auch von der Bedeutung des Festivals für die Gastronomen und Hoteliers in der Stadt. Eine Absage erteilte er bis zum 31. August aber jeglichen Volks-, Stadt- oder Weinfesten in Erfurt. „Wenn wir Sachen überhaupt zulassen, dann nur solche, die wir kontrollieren können“, sagte der Erfurter Beigeordnete.