Privatleute halten sich immer weniger an Corona-Auflagen
Zahl der Ordnungswidrigkeitsverfahren steigt
Zwar hätten auch die jüngsten Kontrollen von Ordnungsbehörde und Polizei gezeigt, dass „sich nach wie vor die überwiegende Mehrheit an die Bestimmungen hält“, jedoch steige die Anzahl von Verstößen, gerade im privaten Umfeld, deutlich. So wurden beispielsweise 53 Personen bei Zusammenkünften in Hinterhöfen, Innenhöfen, Wohnungen sowie Gartenhütten festgestellt, die in größeren unzulässigen Personengruppen zum Feiern zusammengekommen waren. Auch wird der öffentliche Raum an einigen neuralgischen Punkten in der Innenstadt im erheblichen Maße frequentiert, infolge dessen vermehrt Ordnungswidrigkeiten festgestellt wurden. „Da muss man ganz klar sagen, solche Partys im öffentlichen und privaten Raum sind verboten“, so Horn.
Mit Stand vom 26. April 2020 sind in der Bußgeldstelle insgesamt 443 Ordnungswidrigkeitsanzeigen zu Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz eingegangen. In 214 Fällen wurden Anhörungen zugesandt sowie 54 Bußgeldverfahren eingeleitet. Die restlichen Verfahren (allein am vergangenen Sonntag 36) befinden sich derzeit noch in Bearbeitung. Im Laufe der nächsten Tage werden die Anhörungsbögen versandt.
Von den 443 vorliegenden Anzeigen entfallen allein 434 auf Privatpersonen, die die Regelungen der Allgemeinverfügungen missachtet haben. Mehrheitlich wurde, trotz Verbot, der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht beachtet. Daneben werden immer wieder Trinkergruppen festgestellt, die gegen das Kontaktverbot, in Form von gemeinschaftlichem Verzehr von Alkohol in einer Gruppe, verstoßen.
Die übrigen zehn Ordnungswidrigkeitsanzeigen sind Gewerbetreibenden zuzuordnen. Hintergrund war hier u. a. das verbotswidrige Öffnen von Gastronomiebetrieben, Shisha-Bars und Friseuren. Den verantwortlichen Unternehmern droht eine Geldbuße von mindestens 5.000 Euro. Auch die Besucher der Einrichtungen müssen sich auf ein empfindliches Bußgeld einstellen.