Pressemitteilung:
24.03.2020 12:58
Kategorie: Bürger, Sicherheit und Ordnung, Umwelt
Aufgrund der aktuellen Situation beschränkt sich die Abteilung Grünflächen- und Baumpflege des Garten- und Friedhofsamtes bei der Ausübung der Tätigkeit vorrangig auf verkehrssicherungspflichtige Maßnahmen.
Über alle anderen Maßnahmen wird anhand der aktuellen Arbeitskräftesituation entschieden.