Wasserentnahme aus Oberflächengewässern der Stadt Erfurt
Der notwendige Wasserdurchfluss-Wert am Pegel Möbisburg wird weiterhin nicht erreicht
Die Allgemeinverfügung wird am 5. Oktober 2019 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt erneut veröffentlicht. Das Verbot gilt für alle Entnahmen mittels Pumpvorrichtung und betrifft auch Inhaber einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Die Wasserentnahme mit Handschöpfgefäßen, wie zum Beispiel Eimern und Gießkannen, ist aber weiterhin erlaubt.