Wasserentnahme aus Oberflächengewässern der Stadt Erfurt
Die Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt veröffentlicht. Das Verbot gilt für alle Entnahmen mittels Pumpvorrichtung und betrifft auch Inhaber einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Die Wasserentnahme mit Handschöpfgefäßen, wie z. B. Eimern und Gießkannen, ist aber weiterhin erlaubt.