Wahlhinweis zur Stimmenabgabe bei der Ortsteilbürgermeister- und Ortsteilratsmitgliederwahl

24.05.2019 11:41

In Azmannsdorf wurden Flugblätter in die Briefkästen mit Hinweisen zur Stimmenabgabe für die Ortsteilbürgermeisterwahl und Ortsteilratsmitgliederwahl eingelegt. Der Verteiler ist unbekannt und die darauf aufgeführten Informationen zur Stimmenabgabe sind falsch. Um Irritationen vorzubeugen, weist der Wahlleiter auf folgendes hin:

Ortsteilratsmitgliederwahl

Bei der Ortsteilratsmitgliederwahl dürfen keine Personen auf dem Stimmzettel eingetragen werden.

Der Wähler gibt seine Stimmen in der Weise ab, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel die Bewerber kennzeichnet, denen er seine Stimme geben will. Der Wähler hat so viele Stimmen wie Mitglieder des Ortsteilrates zu wählen sind, es sei denn, dass die Anzahl der Bewerber geringer ist. In diesem Fall verringert sich die Anzahl der Stimmen entsprechend. Der Wähler kann einem Bewerber jeweils eine Stimme geben. Gibt der Wähler weniger als die möglichen Stimmen ab, so wird die Gültigkeit der Stimmabgabe nicht berührt. Weitere Eintragungen von Personen sind nicht gestattet.

Ortsteilbürgermeisterwahl mit zwei und mehr Bewerbern

Für die Ortsteilbürgermeisterwahlen in den Ortsteilen, Berliner Platz, Egstedt, Gottstedt, Herrenberg, Johannesplatz, Melchendorf, Mittelhausen, Moskauer Platz, Niedernissa, Roter Berg, Salomonsborn und Vieselbach sind zwei oder mehr Wahlvorschläge zugelassen worden. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Wähler vergibt seine Stimme dadurch, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnet.

Ortsteilbürgermeisterwahl mit einem Bewerber

Für die Ortsteilbürgermeisterwahlen in den Ortsteilen Alach, Azmannsdorf, Bischleben-Stedten, Büßleben, Dittelstedt, Ermstedt, Frienstedt, Gispersleben, Hochheim, Hochstedt, Kerspleben, Kühnhausen, Linderbach, Marbach, Möbisburg-Rhoda, Rieth, Rohda (Haarberg), Schmira, Schwerborn, Stotternheim, Sulzer Siedlung, Tiefthal, Töttelstädt, Urbich, Waltersleben, Wiesenhügel und Windischholzhausen ist nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Wähler vergibt seine Stimme dadurch, dass er entweder den auf dem amtlichen

Stimmzettel aufgedruckten Wahlvorschlag kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf auf dem Stimmzettel einträgt.

Ortsteilbürgermeisterwahl ohne einen Bewerber

Für die Ortsteilbürgermeisterwahlen in den Ortsteilen Bindersleben und Molsdorf ist kein Wahlvorschlag zugelassen worden. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Wähler vergibt seine Stimme dadurch, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

Die Wählerinnen und Wähler beachten bitte unbedingt die Hinweise zur Stimmenabgabe auf dem jeweiligen Stimmzettel!