Wahlhinweis zur Stimmenabgabe bei der Ortsteilbürgermeister- und Ortsteilratsmitgliederwahl
Ortsteilratsmitgliederwahl
Bei der Ortsteilratsmitgliederwahl dürfen keine Personen auf dem Stimmzettel eingetragen werden.
Der Wähler gibt seine Stimmen in der Weise ab, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel die Bewerber kennzeichnet, denen er seine Stimme geben will. Der Wähler hat so viele Stimmen wie Mitglieder des Ortsteilrates zu wählen sind, es sei denn, dass die Anzahl der Bewerber geringer ist. In diesem Fall verringert sich die Anzahl der Stimmen entsprechend. Der Wähler kann einem Bewerber jeweils eine Stimme geben. Gibt der Wähler weniger als die möglichen Stimmen ab, so wird die Gültigkeit der Stimmabgabe nicht berührt. Weitere Eintragungen von Personen sind nicht gestattet.
Ortsteilbürgermeisterwahl mit zwei und mehr Bewerbern
Für die Ortsteilbürgermeisterwahlen in den Ortsteilen, Berliner Platz, Egstedt, Gottstedt, Herrenberg, Johannesplatz, Melchendorf, Mittelhausen, Moskauer Platz, Niedernissa, Roter Berg, Salomonsborn und Vieselbach sind zwei oder mehr Wahlvorschläge zugelassen worden. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Wähler vergibt seine Stimme dadurch, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnet.
Ortsteilbürgermeisterwahl mit einem Bewerber
Für die Ortsteilbürgermeisterwahlen in den Ortsteilen Alach, Azmannsdorf, Bischleben-Stedten, Büßleben, Dittelstedt, Ermstedt, Frienstedt, Gispersleben, Hochheim, Hochstedt, Kerspleben, Kühnhausen, Linderbach, Marbach, Möbisburg-Rhoda, Rieth, Rohda (Haarberg), Schmira, Schwerborn, Stotternheim, Sulzer Siedlung, Tiefthal, Töttelstädt, Urbich, Waltersleben, Wiesenhügel und Windischholzhausen ist nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Wähler vergibt seine Stimme dadurch, dass er entweder den auf dem amtlichen
Stimmzettel aufgedruckten Wahlvorschlag kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf auf dem Stimmzettel einträgt.
Ortsteilbürgermeisterwahl ohne einen Bewerber
Für die Ortsteilbürgermeisterwahlen in den Ortsteilen Bindersleben und Molsdorf ist kein Wahlvorschlag zugelassen worden. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Wähler vergibt seine Stimme dadurch, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.
Die Wählerinnen und Wähler beachten bitte unbedingt die Hinweise zur Stimmenabgabe auf dem jeweiligen Stimmzettel!