Gewährung von Zuschüssen zur Förderung von Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes
Gefördert werden Maßnahmen, die die Möglichkeiten der Betätigung auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes beleben und bereichern und gleichzeitig für alle Bürger zugänglich- und vorwiegend im öffentlichen Interesse sind.
Anträge kann man bis einschließlich 01.03.2019 beim Umwelt- und Naturschutzamt der Landeshauptstadt, Stauffenbergallee 18, 99085 Erfurt, einreichen.
Die vollständigen Förderrichtlinien wurden erstmals am 22. März 1999 im Amtsblatt veröffentlicht und können im Internet nachgelesen werden.