Gewährung von Zuschüssen zur Förderung von Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes
![Foto: Naturschutz © Maksim Pasko/Fotolia Zwei Hände umfassen eine kleine Menge Erde, in der ein Setzling steckt.](/mam/global/stockfotos/2017/fittosize_85_700_350_481d4ab2678752eed2f2a71f5220bd35_fotolia_88699798_maksim_pasko_subscription_yearly_xxl.jpg)
Foto: Gefördert werden Maßnahmen, die die Möglichkeiten der Betätigung auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes beleben und bereichern und gleichzeitig für alle Bürger zugänglich- und vorwiegend im öffentlichen Interesse sind
Foto: © Maksim Pasko/Fotolia
Gefördert werden Maßnahmen, die die Möglichkeiten der Betätigung auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes beleben und bereichern und gleichzeitig für alle Bürger zugänglich- und vorwiegend im öffentlichen Interesse sind.
Anträge kann man bis einschließlich 01.03.2019 beim Umwelt- und Naturschutzamt der Landeshauptstadt, Stauffenbergallee 18, 99085 Erfurt, einreichen.
Die vollständigen Förderrichtlinien wurden erstmals am 22. März 1999 im Amtsblatt veröffentlicht und können im Internet nachgelesen werden.