Das Entfachen von Grabkerzen ist ab sofort untersagt
Trockenheit zwingt zu Vorsichtsmaßnahmen auf Friedhöfen
Mit den fehlenden Niederschlägen steigt auch die Brandgefahr, insbesondere auf dem Hauptfriedhof mit dem dichten Baumbestand. Aus diesem Grund sind entsprechende Vorsichtsmaßnahmen notwendig.
Ab sofort ist daher bis auf weiteres das Entfachen von Grabkerzen, offen oder in Grableuchten, untersagt. Ausgenommen davon sind natürlich elektrische Grablichter. Die Friedhofsverwaltung bittet dafür um Verständnis.