Versand der Wahlbenachrichtigungen für die OB-Wahl
In der Landeshauptstadt Erfurt werden die Wahlbenachrichtigungen als Brief den 173.940 Wahlberechtigten für die Oberbürgermeisterwahl ab Donnerstag, dem 15.03.2018, zugestellt. Unter den Wahlberechtigten befinden sich 5.007 EU-Bürger und erstmals 3.071 Wahlberechtigte im Alter von 16 bzw. 17 Jahren.
Auf der Vorderseite des A4-Blattes ist alles Notwendige und rechtlich Vorgeschriebene für die Wahl abgedruckt, zum Beispiel das zuständige Wahllokal und die Öffnungszeit. Über einen QR-Code ist der Wahllokalfinder im Internetangebot der Landeshauptstadt Erfurt aufrufbar, um anhand des Stadtplanes die Lage des Wahllokals zu sehen.
Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist für den postalischen oder persönlichen Briefwahlantrag gestaltet.
Die persönliche Beantragung der Briefwahl ist ab dem 26. März im Erfurter Rathaus möglich. Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind auf der Wahlbenachrichtigung (Vorderseite unten) angegeben.
Ein elektronischer Briefwahlantrag ist mittels des Online-Formulars, der mit dem QR-Code oder durch die manuelle Eingabe der angegebenen Internetadresse (beides auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt) aufgerufen wird, möglich. Der Versand von Briefwahlunterlagen ist erst ab dem 23. März zulässig.