Unterhaltsvorschuss und Beistandschaft: Montags keine Sprechzeiten
Zum 01.07.2017 wurde der Bezugszeitraum für den Unterhaltsvorschuss erweitert. Alleinerziehende können für ihre Kinder Unterhaltsvorschuss ab der Geburt bis zu deren Volljährigkeit beantragen. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wurde aufgehoben. Infolge dieser Gesetzesänderung sind für diese finanzielle Unterstützung mehr Alleinerziehende anspruchsberechtigt.
Um im Zuge des neuen Gesetzes die sehr große Anzahl der neuen Anträge im Jugendamt bearbeiten zu können und den Familien zeitnah die beantragte finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, können vom 01.12.2017 bis zum 31.03.2018 montags keine Sprechzeiten im Bereich Unterhaltsvorschuss und Beistandschaft angeboten werden.
Weitere Informationen zum Thema Unterhaltsvorschuss, die Kontaktdaten der Sachbearbeiter im Jugendamt sowie die Antragsformulare findet man im Internet.