Bekämpfung der Geflügelpest: Anordnung zur Aufstallung jetzt auch für Frienstedt, Ermstedt und Gottstedt
Nach dem Erlass des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 18.11.2016 ist daher in Regionen mit Geflügelhaltungen mit Bestandsgrößen ab 1.000 Stück Geflügel in einem Radius von 3 km die Aufstallung von Geflügel nach § 13 Absatz 1 der Geflügelpest-Verordnung anzuordnen. Der Landkreis Gotha hat für einen Betrieb in der Gemeinde Gamstädt eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Der dort um den Betrieb gezogene Umkreis von 3 km erfasst auch die drei Ortsteile Frienstedt, Ermstedt und Gottstedt der Stadt Erfurt. Dies macht eine Anpassung der bestehenden Allgemeinverfügung vom 14. November 2016 erforderlich.
Nach Prüfung erlässt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landeshauptstadt Erfurt eine entsprechende Allgemeinverfügung. Danach wird die Allgemeinverfügung vom 14. November 2016 wie folgt geändert: Alle Tierhalter (private oder gewerbliche), die Geflügel in den nachfolgend aufgeführten Gebieten halten, haben das Geflügel aufzustallen.
Ortsteil Kühnhausen
Ortsteil Sulzer Siedlung
Ortsteil Stotternheim
Ortsteil Frienstedt
Ortsteil Ermstedt
Ortsteil Gottstedt
Die Allgemeinverfügung wird am Dienstag, dem 22. November wirksam. Die sofortige Vollziehung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet. Im Übrigen bleibt die Allgemeinverfügung vom 14. November 2016 bestehen.
Diese Allgemeinverfügung mit ihrer Begründung kann im Bürgeramt, Bürgermeister-Wagner-Straße 1, im Rathaus, in den Aushängen der betroffenen Ortsteile sowie im Internet nachgelesen und eingesehen werden.