Hinweis zum Bewohnerparken
Um die angespannte Parksituation etwas zu verbessern, dürfen Inhaber von Bewohnerparkausweisen ab sofort in allen Quartieren auf den ausgewiesenen Stellflächen parken. Die vorhandene Beschilderung ist zu berücksichtigen, der Bewohnerparkausweis sichtbar im Fahrzeug auszulegen.
Diese Regelung ist befristet und gilt bis zum 31. Dezember.