Kindertagesbetreuung: Geändertes Verfahren zur Erfurter Kita-Card
Kita.Erfurt.de vereinfacht Verfahren
Aktuell sind 72 % der Kinderbetreuungsplätze über das Online-Verfahren vermittelbar. Eltern und Sorgeberechtigten ist es bei diesen Trägern möglich, freie Betreuungsplätze per „Betreuungsanfrage“ online direkt anzufragen. Wenn zum gewünschten Betreuungszeitraum für das Kind kein Platz zur Verfügung steht, können „Bedarfsmeldungen“ abgegeben werden.
Bei Trägern und Tagespflegepersonen, die sich an kita.erfurt.de beteiligen, muss ab sofort keine Kita-Card zum Abschluss eines Betreuungsvertrages mehr vorgelegt werden.
Für Einrichtungen, deren Plätze nicht über das Online-Portal angefragt werden können und bei denen daher Betreuungsanfragen lediglich telefonisch oder persönlich möglich sind, kommt in der Stadt Erfurt ein neues Verfahren zum Einsatz.
Hier ist die Kita-Card zum Abschluss eines Betreuungsvertrages weiterhin notwendig.
- Die Kita-Card ist schriftlich vom Träger bzw. der Leitung der jeweiligen Einrichtung beim Jugendamt zu beantragen und wird einrichtungsbezogen auf den Namen des jeweiligen Kindes ausgestellt.
- Das Jugendamt erstellt die Kita-Card und sendet sie den Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten zu. Bei Vertragsschluss erhält die Einrichtungsleitung die Kita-Card von den Eltern und behält diese bis zum Vertragsende.
- Sofern die Einrichtung gewechselt wird und sich der entsprechende Träger noch nicht am Online-Portal kita.erfurt.de beteiligt, muss vor Vertragsschluss eine neue Kita-Card vorgelegt werden. Diese ist ebenfalls vom Träger der Einrichtung beim Jugendamt zu beantragen.
Alle bisher verteilten (alten) Kita-Cards bleiben weiterhin gültig. Bei möglichen Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Informations- und Beratungsstelle für Familien mit Kindern im Jugendamt, Steinplatz 1 als Ansprechpartner zur Verfügung.