Blumenschmuckwettbewerb: Einsendeschluss im September

25.08.2016 13:05

„Die Erfurter Blumengärtner werden im 25. Jubiläumsjahr die Kernstadt und die Ortsteile noch bunter, vielfältiger und prachtvoller präsentieren“, hatte Oberbürgermeister Andreas Bausewein zur Eröffnung des diesjährigen Blumenschmuck- und Vorgartenwettbewerbes im Mai angekündigt. Mittlerweile grünt und blüht es auf zahlreichen Balkonen, an Fenstern, vor Haustüren, auf Baumscheiben und hinter Gartenzäunen prächtig, so dass nun der richtige Zeitpunkt herangekommen ist, die heimische Farbenpracht, die wunderbaren Blütenarrangements zu fotografieren und die Aufnahmen dem Garten- und Friedhofsamt zu schicken.

Nachbarn, Passanten und Gäste der Blumenstadt erfreuen

Natürlich gestalteter Vorgarten mit zahlreichen Blüten.
Foto: Familie Umbreit hatte sich im letzten Jahr am Erfurter Wettbewerb beteiligt und einen Preis gewonnen. Foto: © Privat

Bewährtes und Neues im Bild festhalten

Ziel sollte sein, nicht nur mit den eigenen, individuellen und vor allem farbenfrohen Blickfängen, sondern auch mit den Fotos derselben, die später in einer städtischen Web-Bildergalerie Aufnahme finden können, Nachbarn, Passanten und Gäste der Blumenstadt zu erfreuen, denn „Blumen machen die Menschen fröhlicher, glücklicher und hilfsbereiter“, wie schon der US-amerikanische Pflanzenzüchter Luther Burbank wusste.

Dabei freuen sich die Organisatoren im Garten- und Friedhofsamt auf die bewährten Gestaltungsbeiträge der  vielen treuen und lang­jährigen Teilneh­merinnen und Teilnehmern genauso, wie auf die Beiträge derer, die das Jubiläumsjahr nutzen möchten, sich dem Kreise der Erfurter Blumen- und Vorgartenfreunde neu anzuschließen.

Einsendeschluss

Der Einsendeschluss für die Teilnehmerfotos wurde auf den 30. September 2016 festgeschrieben.

Teilnahmebedingungen, Teilnahmeformular und Feierstunde

Die Prämierung der besten Arbeiten erfolgt im Rahmen einer kleinen Feier­stunde im Rathaus, zu der alle teilnehmenden Erfurter Blumengärtner per­sönlich eingeladen werden. Die genauen Teilnahmebedingungen sind dem Flyer zu entnehmen, der in öffentlichen Einrichtungen ausliegt und auch im Internet zu finden ist. Auch das  Teilnahmeformular und die Adresse des Garten- und Friedhofsamtes kann man der städtischen Homepage entnehmen.