Das Amt für Soziales und Gesundheit informiert: Änderung des Wohngeldgesetzes (WoGG) tritt zum 01.01.2016 in Kraft
Anträge bereits jetzt möglich
Haushalte, die derzeit keinen Anspruch auf Wohngeld haben, können nun prüfen lassen, ob sie von den ab 1. Januar 2016 geltenden gesetzlichen Änderungen erfasst werden. Personen, die bereits Wohngeld beziehen, brauchen keinen gesonderten Antrag zu stellen. Die Höhe des Wohngeldes wird von Amts wegen an die neue Gesetzeslage angepasst, die Empfänger erhalten einen neuen Wohngeldbescheid.
Entsprechende Anträge können per Post oder durch Vorsprache im Amt für Soziales und Gesundheit während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag zwischen 08:30 Uhr und 11:30 Uhr und Dienstag von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr) oder nach Terminvereinbarung gestellt werden. Donnerstags von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr sind lediglich Terminvereinbarungen und Antragsabgaben möglich.
Die wichtigste Änderung betrifft die Anpassung der Tabellenwerte an die Entwicklung der Wohnkosten sowie der Verbraucherpreise. Diese beziffern, in Abhängigkeit von Region und Anzahl der berücksichtigungsfähigen im Haushalt lebenden Personen, den Miethöchstbetrag. Das bedeutet, dass maximal die dort genannten Beiträge bei der Berechnung des Wohngeldanspruchs zugrunde gelegt werden, unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Miete. Für die Landeshauptstadt Erfurt und die hier geltende Mietpreisstufe III bedeutet dies beispielsweise für einen 1-Personen-Haushalt eine Anhebung des Miethöchstbetrages um 60 € auf dann 390,00 € pro Monat.