Kalkulation der Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Erfurt für die Jahre 2016 bis 2018
Im Zeitraum 2013 bis 2015 konnte einmalig ein Betrag von rund 5,6 Mio. Euro überwiegend aus der Gebührenausgleichsrücklage gebührenmindernd eingesetzt werden. Dieser Betrag konnte zur teilweisen Kostendeckung eingesetzt werden und führte letztendlich zu einer Gebührensenkung. Dieser Betrag steht jedoch in der kommenden Kalkulationsperiode nicht zur Verfügung. In der Kalkulationsperiode 2016 bis 2018 ist der komplette Kostenbedarf wieder aus Gebühren zu decken.
Eine weitere Ursache sind die sich aus der Nachkalkulation ergebenden Mehrkosten. Im Ergebnis lagen die tatsächlichen Kosten, die für die öffentliche Abfallentsorgung in den Jahren 2012 bis 2015 aufgewendet werden mussten, um 7 % über den Kosten der Vorkalkulation. Die höheren Kosten sind entstanden durch Mehrkosten bei der Einsammlung und dem Transport der Restabfallbehälter und von Sperrmüll aufgrund nicht vorhergesehener Mehrmengen, durch Mehrkosten bei der Restabfallbehandlung im Jahre 2012 sowie für die Deponie Erfurt-Schwerborn. Allein Zinseffekte im Ergebnis der Finanzkrise führen in der laufenden Kalkulationsperiode zu einer Mehrbelastung von über 1 Mio Euro. Des Weiteren trug ein deutlicher Rückgang bei den Erlösen für die Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen zu der Entstehung der Gesamtunterdeckung bei. So lagen die erzielten Erlöse um 1,6 Mio Euro unter dem anvisierten Wert. Der Rückgang war jedoch in der Form nicht vorhersehbar.
Ursache für die geplante Gebührenerhöhung sind auch die etwas höheren Kosten in den kommenden Jahren. So liegen die zukünftigen Kosten für die öffentliche Abfallentsorgung um etwa 7 % über den tatsächlichen Kosten der vergangenen Jahre. Ursächlich hierfür sind u.a. eine allgemeine Kostensteigerung sowie höhere Kosten beim Einsammeln und Transport der Restabfallbehälter, aufgrund einer höheren Gesamtbehälteranzahl, und zusätzliche Kosten die durch den neuen Wertstoffhof in der Eugen-Richter-Straße entstehen. Bei den Kosten handelt es sich mehrheitlich um die Kosten die für die beauftragten Entsorgungsunternehmen SWE Stadtwirtschaft GmbH und Thüringer UmweltService GmbH anfallen. Im Rahmen der Erstellung der Gebührenkalkulation wurden die Kalkulationen der SWE Stadtwirtschaft GmbH und der Thüringer UmweltService GmbH von Wirtschaftsprüfer auf ihre Angemessenheit überprüft und bestätigt.