Flüchtlingskinder an Erfurter Schulen: 50 Kinder und Jugendliche auf Warteliste / zahlreiche Hilfsangebote aus der Bevölkerung
Die aktuelle rechtliche Lage stellt sich wie folgt dar: Für alle Kinder zwischen 6 und 16 Jahren besteht Schulpflicht, diese Pflicht greift drei Monate nach Einreise. In Thüringen gibt es für Kinder ohne Deutschkenntnisse besondere Sprachklassen. Die Idee ist, dass die Kinder zunächst ein Schulhalbjahr intensiv Deutsch lernen, damit sie a) die Schule und die schulischen Abläufe kennenlernen und b) ausreichend Deutschkenntnisse erlangen um am regulären Unterricht teilnehmen können. Die Lehrer dieser Sprachklassen werden vom Land Thüringen angestellt. Laut Thüringer Schulgesetz muss die Schulpflicht in einer Schule absolviert werden. Private Initiativen für den Sprachunterricht sind daher keine Alternative, sondern maximal ein Ergänzungsangebot zur Schulpflicht. Eine vorübergehende Sonderregelung des Thüringer Schulgesetzes könnte hier für Entlastung sorgen.
Und eine Entspannung der aktuellen Situation ist dringend nötig. Die Sprachklassen werden von Lehrern mit der Ausbildung Deutsch als Zweitsprache (DAZ) geführt. Dazu helfen Erzieher mit DAZ-Erfahrung und/oder Migrationshintergrund, Sozialarbeiter und Integrationshelfer. In den Sprachklassen lernen durchschnittlich 10 bis 15 Kinder. Im Jahr 2012 gab es in Erfurt eine Sprachklasse an einer Erfurter Schule. Im aktuellen Schuljahr 2015/16 sind es 19 Sprachklassen, in denen zum aktuellen Zeitpunkt 220 Flüchtlingskinder lernen. Vier weitere Sprachklassen sind in Vorbereitung für Oktober. Diese werden aller Voraussicht nach nicht ausreichen, da bereits heute aufgrund fehlender Räume und Lehrer 50 Kinder und Jugendliche auf einer Warteliste stehen.
Hier könnte der Freistaat Thüringen einen wesentlichen Beitrag leisten, indem er, was er bereits in Teilen tut, weitere DAZ-Lehrer einstellt. Eine weitere Option wäre die Zulassung privater Initiativen für den Sprachunterricht im Rahmen der Schulpflicht. Darüber hinaus ist es notwendig, die Haupt-Ursache – die Dauer der Asylverfahren – zu verkürzen. Würden die Verfahren beschleunigt, würde die Anzahl der aktuell schulpflichtigen Flüchtlingskinder und Jugendlichen mindestens halbiert werden. Hier ist der Bund in der Pflicht.
In der Stadt Erfurt gibt es 62 staatliche Schulen sowie das landeseigene Sportgymnasium. Die Stadt Erfurt ist Schulträger der 62 Schulen. Das heißt, sie kümmert sich um die Räumlichkeiten, die Ausstattung, die Schülerbeförderung, die Mittagsversorgung, aber auch um Lernmittel zur Unterrichtsgestaltung.
An den Erfurter Schulen werden rund 1500 Kinder mit Migrationshintergrund unterrichtet, täglich erreichen neue schulpflichtige Kinder und Jugendliche Erfurt. Im aktuellen Schuljahr wurden bisher 220 Schüler aus Flüchtlingsfamilien eingeschult: Grundschulen 72, Regelschulen 60, Gemeinschaftsschulen 40, Berufsschulen 32, Förderzentren 5 sowie Gymnasien 11. Die Sprachklassen werden gefüllt, bei Ausreise von Kindern bzw. Abschiebung, Umzug, werden diese Klassen entsprechend aufgefüllt.