Aufhebungssatzung für den Entwicklungsbereich EW 002 - Nordhäuser Straße
Im Mai 1994 wurde vom Stadtrat Erfurt die Satzung zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme EW 002 Nordhäuser Straße beschlossen. Ziel war es, mit Hilfe dieser Satzung das Gebiet im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer attraktiven urbanen Entwicklung zuzuführen. Der erhöhte Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten der Landeshauptstadt sollte so gedeckt und die neugegründete Erfurter Universität erweitert werden.
Nach nunmehr 20 Jahren sind für den Entwicklungsbereich EW 002 die wesentlichen städtebaulichen Ziele erreicht, die im Geltungsbereich liegenden Grundstücke entsprechend den festgelegten Zielen bebaut bzw. mit den geplanten Nutzungen belegt. Mit Beschluss des Stadtrates vom 26. November 2014 wurde dieser Entwicklungsbereich aufgehoben.
Die Stadt hat die im Rahmen dieser Maßnahme erforderlichen Ordnungsmaßnahmen durchgeführt sowie die Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen errichtet. Sie hat ferner die zum Zwecke der Durchführung der Entwicklung erworbenen Grundstücke fast vollständig veräußert.
Gemäß Baugesetzbuch ist die Landeshauptstadt Erfurt verpflichtet, die Satzung aufzuheben, wenn die städtebauliche Entwicklung erfolgt ist. Die Aufhebung wird mit einer Aufhebungssatzung geregelt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung am 13. März 2015 im Amtsblatt der Stadt Erfurt wird diese Satzung rechtswirksam.
Der Entwicklungsvermerk in den Grundbüchern wird durch das Grundbuchamt gelöscht. Die Stadt Erfurt meldet dem Grundbuchamt die betroffenen Eigentümer. Für die Eigentümer bedeutet dies, dass die sanierungsrechtliche Genehmigungspflicht für Vorhaben- und Rechtsvorgänge nach § 144 und § 145 in Verbindung mit § 165 BauGB entfällt.
Jedermann kann die Satzung im Bauinformationsbüro der Stadtverwaltung Erfurt, Löberstraße 34 einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.