Erfurter Unesco-Bewerbung: Entscheidung der Kultusministerkonferenz in diesem Frühjahr
Die bereits bestehende deutsche Tentativliste bleibt noch bis ca. 2017 in Kraft. Erst wenn über alle dort verzeichneten Stätten bei der Unesco entschieden wurde, sind diejenigen an der Reihe, über die zur Zeit beraten wird.
Zur Beurteilung der Anträge hat die KMK erstmalig in ihrer Geschichte ein internationales Expertengremium berufen. Dieser Beirat hat im letzten Jahr alle Anträge auf ihre "Welterbe-Tauglichkeit" überprüft und wird der KMK, wo die letztendliche Entscheidung fällt, seine Empfehlung über die Zusammensetzung und Reihenfolge der neuen "Vorschlagsliste für deutsche Welterbestätten im Wartestand" (so der offizielle Titel) übermitteln. "Nicht nur dass, sondern auch an welcher Stelle Erfurt auf diese Liste kommt, ist entscheidend für den weiteren Fortgang unserer Bewerbung um den Welterbetitel", so Sarah Laubenstein, Erfurter Unesco-Beauftragte. "Pro Jahr darf Deutschland eine Welterbe-Bewerbung bei der Unesco einreichen. Deshalb ist eben auch die Reihenfolge wichtig: Platz 1 bedeutet, der Antrag wird ein Jahr nach Inkrafttreten der Liste eingereicht, Platz 2 nach 2 Jahren und so weiter", erläutert sie und ergänzt: "Natürlich hoffen wir auf einen der vorderen Listenplätze."
Vorschläge zu verschiedenen Themen aus demselben Bundesland konkurrieren nicht um einen der begehrten Listenplätze, denn beim Thema Welterbe, wie auch bei der Unesco generell, wird kulturelle Vielfalt groß geschrieben: "Bei der Beantragung neuer Welterbestätten kommt es einzig darauf an, Themen zu finden, die von außergewöhnlichem universellen Wert sind und die darüber hinaus nach Möglichkeit eine Lücke auf der Welterbeliste schließen", sagt der Kulturdirektor Tobias J. Knoblich. "Deshalb hat Erfurt mit seinem jüdisch-mittelalterlichen Erbe gute Chancen."