Neuer Online-Dienst „Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung“
Diesbezüglich sind durch den Antragsteller die erforderlichen Angaben in den jeweiligen Eingabemasken zu erfassen, und die laut Verwaltungskostensatzung der Stadt Erfurt festgesetzten Verwaltungsgebühren in Höhe von 5,00 Euro über die angebotenen Bezahlfunktionen via Kreditkarte, GiroPay oder per Lastschrift unmittelbar zu entrichten.
Der Vorteil dieses papierlosen Antragsverfahrens besteht darin, dass sofort nach Bestätigung der erfolgreichen Bezahlung der vorgenannten Gebühren die Prüfung und Bearbeitung durch die zuständigen Bereiche (Stadtkasse, Abteilung Buchhaltung und Stadtkämmerei, Abteilung Steuern) eingeleitet wird.
Abschließend erhält der Antragsteller die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung auf postalischem Weg zugestellt.