Bekanntgabe Grundsteuerbescheide und Gewerbesteuervorauszahlungsbescheide 2014
Die Steuern werden bei erteiltem Lastschrifteinzug unter Angabe der Gläubigeridentifikationsnummer der Stadtverwaltung Erfurt zur Fälligkeit von den gespeicherten Konten abgebucht. Sofern die Beträge zur jeweiligen Fälligkeit auf das Bankkonto der Stadtverwaltung Erfurt überwiesen wer-den, ist die IBAN und BIC der Stadtverwaltung Erfurt und als Verwendungszweck das Kassenzeichen aus den Jahressteuerbescheiden zu verwenden. Die am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Landeshauptstadt Erfurt vom 22.12.2011 behält ihre Gültigkeit. Für die Grundsteuer A (Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe), für die Grundsteuer B (Grundsteuer für Grundstücke) und für die Gewerbesteuer sind die Hebesätze analog dem Vorjahr festgesetzt:
Grundsteuer A Hebesatz 300 v. H
Grundsteuer B Hebesatz 490 v. H
Gewerbesteuer Hebesatz 470 v. H
Die Steuerbescheide behalten für die Folgejahre ihre Gültigkeit. Erst wenn sich die Steuerfestsetzung ändert, wird ein neuer Bescheid bekannt gegeben. Rückfragen zum Steuerbescheid beantworten die zuständigen Sachbearbeiter in der Stadtkämmerei, Abteilung Steuern, der Stadtverwaltung Erfurt unter der im Steuerbescheid angegebenen Telefonnummer.