Stadtverwaltung Erfurt verschickt im Januar 2014 Hundesteuerbescheide mit neuer Hundesteuermarke
Diese Bescheide behalten für die Folgejahre ihre Gültigkeit. Wenn sich die Steuerfestsetzung später ändert, wird ein neuer Bescheid bekanntgegeben. Die gem. § 3 der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Erfurt (HStSErf) vom 21. Juni 2010 festgesetzten Steuersätze gelten weiterhin unverändert.
Jeder steuerpflichtige Hundehalter erhält mit diesem Bescheid auch eine Steuermarke in neuer Farbe und neuem Design. Sie löst die Gültigkeit der bisherigen Steuermarke (grünes Kleeblatt) ab. Gemäß §10 Abs. 2 der HStSErf müssen Hunde als Nachweis der rechtmäßigen Besteuerung eine gültige und sichtbar befestigte Steuermarke tragen. Sie ist bei Kontrollen vorzuweisen. Zuwiderhandeln kann bei Feststellung als Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarngeld bis 30,00 Euro geahndet werden. Fragen im Zahlungsverkehr beantworten die Mitarbeiter der Stadtkasse der Stadtverwaltung Erfurt, Tel. 0361 655-1254 und 0361 655-2234. Bei Rückfragen zum Steuerbescheid geben die zuständigen Sachbearbeiter in der Abt. Steuern der Stadtkämmerei Auskunft. Die Telefonnummer ist dem Steuerbescheid zu entnehmen.