Fahrradachse Windthorststraße wird aufgewertet
Die Windthorststraße ist schon seit vielen Jahren als Einbahnstraße in beiden Richtungen freigegeben. Im Vergleich dazu ist der Radverkehr nunmehr als die vorherrschende Verkehrsart privilegiert.
Die Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwVStVO) sagt folgendes:
"I. Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist.
II. Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr darf nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B. Anliegerverkehr). Daher müssen vor der Anordnung die Bedürfnisse des Kraftfahrzeugverkehrs ausreichend berücksichtigt werden (alternative Verkehrsführung).“
Dementsprechend ist die Windthorststraße als Fahrradstraße zwischen Damaschkestraße und Spielbergtor ausgeschildert mit dem Zusatz "Anlieger frei". Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Fahrzeuge 30 km/h. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt. Die Kraftfahrer müssen gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit so verringern, dass die Behinderung oder Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist.
Sobald es die Witterung zulässt, werden die entsprechenden Zufahrten noch mit einem Piktogramm auf der Fahrbahn gekennzeichnet.
Der Abschnitt zwischen Damaschkestraße und Häßlerstraße kann erst dann mit einbezogen werden, wenn eine geeignete Lösung für die Umgestaltung des Knotens gefunden und realisiert ist. Das Problem ist hier eine zweckdienliche Einbeziehung des stadtauswärtigen Radfahrers in die Ampelschaltung. Bis dahin muss die stadtauswärtige Radrichtung weiter über den westlichen Gehweg fahren.