Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Erfurt wird hinsichtlich neuer Trends und möglicher Handlungserfordernisse überprüft
Das beginnt mit der erwünschten weiteren Attraktivitätssteigerung der Altstadt als Einkaufsstandort und setzt sich fort über die Aufwertung der Magdeburger Allee, eine komfortable, fußläufig erreichbare Nahversorgung in den Stadtteilzentren, bis hin zur Sicherung einer hinreichenden Versorgung in den dörflichen Ortsteilen. Dabei geht es um die Lebensqualität der Bürger der Stadt, die Stärkung des Wirtschaftsfaktors Einzelhandel und die Anziehungskraft der Stadt in der Region und Deutschland.
Die landläufige Redewendung „Handel und Wandel“ zeigt aber auch, dass die Einzelhandelsstrukturen fortlaufenden Veränderungen unterliegen. Das derzeit gültige Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Landeshauptstadt Erfurt ist vom Stadtrat 2009 mit großer Mehrheit beschlossen worden. Inzwischen haben sich einige der im Konzept bereits prognostizierten Trends weiter ausgeprägt: In einigen zentrentypischen Sortimenten zeigt der stark expandierende Internethandel erste Wirkungen durch Verkaufsflächenreduzierungen. Hinzu treten wachsende Betriebsflächen im Lebensmitteleinzelhandel, mit 1.200 bis 1.800 m² Verkaufsraumfläche oder darüber. Die Auswirkungen der zunehmenden Zahl dieser großen Vollversorger auf eine Ausdünnung des bisher engmaschigen Versorgungsnetzes zu Lasten nicht motorisierter Bevölkerungskreise sind zu prüfen.
Zudem trägt sich gegenwärtig eine Vielzahl der Einkaufszentren und Sonderstandorte in Stadtrandlage mit Umstrukturierungs- oder Expansionsplänen. Diese Einrichtungen sind zum einen wichtige Elemente der Erfurter Einzelhandelslandschaft, gleichzeitig konkurrieren sie zum anderen mit kostenlosen Stellplätzen und geringeren Kostenlasten mit den prioritären zentralen Versorgungsbereichen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Erfurt soll angesichts des Veränderungsdrucks und neuer Trends auf ggf. entstandene Fortschreibungserfordernisse überprüft werden.
Aus diesem Grund wird gegenwärtig von dem bundesweit renommierten Planungsbüro „Junker + Kruse, Stadtforschung Planung“ im Auftrag der Landeshauptstadt Erfurt in den kommenden Wochen in einem ersten Schritt eine flächendeckende Erhebung des Einzelhandels im gesamten Stadtgebiet vorgenommen. Die Daten dienen dazu, ein aktuelles, reales Bild von der Erfurter Einzelhandelslandschaft zu erhalten.
Die Erhebung ist erforderlich, um solide fundierte Grundlagen für künftige einzelhandelspolitische Grundsatzentscheidungen und die Wirkungsanalyse von Neuansiedlungen zu erhalten. Auf der Grundlage dieser Daten soll auch geprüft werden, ob ein Fortschreibungsbedarf des 2009 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes besteht.
In diesem Zusammenhang bittet die Landeshauptstadt Erfurt um das Entgegenkommen der lokalen Einzelhandelsunternehmen ab dem 7. Oktober 2013.
Im Rahmen der Bestandsaufnahme und -analyse des Erfurter Einzelhandels werden die geführten Sortimente und die Verkaufsflächengröße im gesamten Stadtgebiet von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Planungsbüros Junker + Kruse erfasst. Die Landeshauptstadt Erfurt bittet darum, den Mitarbeitern des Planungsbüros die kurze Aufnahme der notwendigen Daten in den Geschäften zu ermöglichen, um ein repräsentatives und umfängliches Bild der Angebotssituation zu gewährleisten. Eine Beeinträchtigung des laufenden Geschäftes erfolgt dadurch nicht. Die Mitarbeiter können sich durch ein Schreiben der Landeshauptstadt Erfurt ausweisen.
Den Einzelhandelsunternehmen steht das zuständige Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung unter der Telefonnummer 0361 655-3903 und der E-Mail: stadtplanung@erfurt.de für Rückfragen zur Verfügung.