1. Mai: Verwaltungsgericht Weimar genehmigt Aufzug der Freien Kräfte
Hintergrund ist der von den Freien Kräften angemeldete Aufzug und eine Kundgebung, zu denen bis zu 300 Teilnehmer rechtsradikaler Gesinnung erwartet werden.
Vergangenen Donnerstag verbot die Stadtverwaltung Erfurt den geplanten Aufzug und beauflagte lediglich eine Versammlung vor dem Hauptbahnhof.
Der Anmelder stellte beim Verwaltungsgericht Weimar einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz. Das Verwaltungsgericht Weimar entschied heute, dass der Aufzug stattfinden kann, da keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit anzunehmen sei.
„Wir werden den Rechtsweg voll ausschöpfen und Rechtsmittel vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht einlegen“, sagt Oberbürgermeister Andreas Bausewein in Reaktion auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtes. „Ich kann von daher meinen Appell an die Erfurterinnen und Erfurter nur wiederholen, am 1. Mai möglichst zahlreich an den Veranstaltungen in der Erfurter Innenstadt teilzunehmen und zu zeigen, dass wir eine tolerante Stadt sind, in der Fremdenfeindlichkeit und Extremismus keinen Platz haben.“