Neue Abfallwirtschaftssatzung und Abfallgebührensatzung der Stadt Erfurt
Die Abfallwirtschaftssatzung (AbfwS) regelt die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Erfurt und beinhaltet die Zielstellungen und Leistungen auf diesem Gebiet. Die Abfallgebührensatzung (AbfGebS) benennt die für diese Leistungen zu erhebenden Gebühren.
Der von der Stadt Erfurt angebotene Leistungsumfang und die Struktur der öffentlichen Abfallentsorgung werden grundsätzlich beibehalten. Die wichtigste Änderung in der AbfwS betrifft den Entsorgungsrhythmus der Biotonne. Die Biotonne wird ab 2013 bereits einen Monat früher als bisher - also bereits ab Monat März - im wöchentlichen Rhythmus geleert. Der Leistungsumfang bzgl. der Biotonne erweitert sich dadurch.
Die sonstigen Änderungen betreffen die Regelung spezieller Sachverhalte, wie die Veranstaltungsentsorgung, Sonderentleerung, Zusatzentleerung sowie die Verfahrensweise für neben den Abfallbehältern abgestellte Abfälle. Neu aufgenommen in die AbfwS wurden Mengenangaben zum Begriff "haushaltsüblicher Umfang" für Sperrmüll und Grünabfall. Ziel ist es, den Bürgern zu vermitteln, in welchem Umfang seitens der Stadt Leistungen vorgehalten bzw. kalkuliert werden.
Die Abfallgebühren ändern sich ab 2013. Die jährliche Personengrundgebühr verringert sich von 21,54 € auf 16,94 €. Auch die Gebühr für die Leerung der Hausmüllbehälter wird etwas günstiger. Leicht erhöhen wird sich dagegen die Gebühr für die Biotonne. Insgesamt wird es jedoch günstiger. Bei unveränderter Personenzahl und Leistungsinanspruchnahme werden die entsprechend der neuen AbfGebS geänderten Gebührenbescheide für 2013 einen geringeren Gesamtbetrag enthalten. Die geänderten Gebührenbescheide werden voraussichtlich ab Mitte Januar versendet werden.