Öffentlicher Aufruf - Personen mit Zivilcourage winkt Lutherpreis
Bis zum 15. August 2012 können nun erneut Vorschläge mit schriftlicher Begründung beim Büro des Oberbürgermeisters, Fischmarkt 1 (E-Mail: buergerbeauftragter@erfurt.de), eingereicht werden. Die Vergabekriterien für den Preis regelt ein von den Lutherstädten verabschiedetes Statut. Demnach soll er an Frauen und Männer verliehen werden, die in einer besonderen Situation oder bei einem konkreten Anlass, aber auch beispielhaft über einen größeren Zeitraum hinweg, in Wort und Tat für die Gesellschaft, die Gemeinde oder den Staat bedeutsame Aussagen gemacht und gegenüber Widerständen vertreten haben. Dabei geht es weniger um eine Zustandsbeschreibung, als um wegweisende, zukunftsgerichtete Überlegungen.
Bei der Preisvergabe spielen parteipolitische und konfessionelle Gesichtspunkte keine Rolle. Auch allgemeine Unzufriedenheit, querulatorische oder eigennützige Motive und Demagogie erfüllen nicht das Kriterium des "unerschrockenen Wortes". Der Preis kann für eine einmalige Aktion, aber auch für ein Lebenswerk verliehen werden. "Das unerschrockene Wort" sollte sich allerdings auf die gesellschaftliche Situation in der Bundesrepublik beziehen, wobei der Preisträger bzw. die Preisträgerin gleichwohl ausländischer Herkunft sein kann. Die Finanzierung des mit 10.000 Euro und einer Urkunde dotierten Preises wird über einen Fonds geregelt, in den die Lutherstädte alle zwei Jahre 1,6 Cent pro Einwohner einzahlen.
Die jeweils nächste, ausrichtende Stadt wird per Losentscheid bestimmt. Nach Heidelberg im vergangenen Jahr wird es im kommenden Jahr die Stadt Geburts- und Sterbestadt des großen Reformators, die Lutherstadt Eisleben, sein.
Der Preisträger wird in diesem Jahr am Martinstag von einer Jury, die sich aus den Stadtoberhäuptern der Lutherstädte und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zusammensetzt, gewählt. Bis dahin soll möglichst jede der heute 14 beteiligten Lutherstädte (Coburg, Eisenach, Eisleben, Erfurt, Halle, Heidelberg, Magdeburg, Marburg, Schmalkalden, Speyer, Torgau, Wittenberg, Worms und Zeitz) eine dem Preis würdige Person vorschlagen. Die eingegangenen Vorschläge sollen – dem Statut entsprechend – aus einer breiten Beteiligung der Bevölkerung hervorgegangen sein. Dazu haben die Erfurter Bürgerinnen und Bürger jetzt Gelegenheit.