Neue Vorschriften für Tierhalter in Thüringen seit 1. September 2011

21.02.2012 14:52

Am 1. September 2011 trat das "Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren" in Kraft.

Danach haben alle Hundehalter ihre Hunde zur eindeutigen Identifikation mit einem elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard (dem sogenannten "Chip") kennzeichnen zu lassen. Darüber hinaus muss für jeden gehaltenen Hund eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen und aufrechterhalten werden. Die Mindestversicherungssumme für Personenschäden beträgt 500.000 EUR, für Sachschäden 250.000 EUR .

Die Kennzeichnung und der Abschluss der Versicherung ist bis zum 29.02.2012 dem Bürgeramt der Stadtverwaltung Erfurt anzuzeigen und die entsprechenden Nachweise vorzulegen. Diese Unterlagen können dem Bürgeramt auch postalisch oder unter der E-Mail Adresse buergeramt@erfurt.de zugesandt werden.

Als unwiderlegbar gefährlich gelten Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Deren Haltung bedarf seit dem 01.09.2011 einer Erlaubnis. Die Antragstellung hat bei der Stadtverwaltung Erfurt, Bürgeramt  zu erfolgen.

Weitere Informationen können auf der Internetseite der Stadtverwaltung im Merkblatt "Hinweise zum Halten von Hunden" nachgelesen werden.