Änderungen in den Regelungen des Thüringer Erziehungsgeldes
Das Thüringer Erziehungsgeld ist eine Anschlussleistung an das Bundeselterngeld und wird ab dem 13. bzw. 15. Lebensmonat des Kindes für die Dauer von maximal 12 Monaten gezahlt.
Eine Übergangsregelung gibt es für alle Kinder, die zwischen dem 01.08.2008 und dem 31.07.2009 geboren wurden. Diese haben unter nachfolgend genannten Bedingungen ebenfalls alle einen Anspruch auf Thüringern Erziehungsgeld ab dem 01.08.2010.
Folgende Voraussetzungen gelten ab vorgenanntem Datum für die Gewährung des Thüringer Erziehungsgeldes:
- die Eltern betreuen ihr Kind zu Hause oder
- das Kind wird nicht länger als fünf Stunden in einer Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege betreut oder
- das anspruchsberechtigte Kind wird in einer Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege betreut, aber die Eltern haben noch ältere kindergeldberechtigte Kinder – dann erfolgt die Zahlung eines Erhöhungsbetrages.
Die Höhe des Erziehungsgeldes beträgt:
- für das erste Kind: 150 EUR
- für das zweite Kind: 200 EUR
- für das dritte Kind: 250 EUR
- für das vierte und jedes weitere Kind: 300 EUR
Thüringer Erziehungsgeld wird auf schriftlichen Antrag hin gewährt, rückwirkend höchstens für 3 Monate vor Antragstellung. Die Anträge können ab dem 9. Lebensmonat des Kindes gestellt werden. Antragsformulare sind im Jugendamt der Stadtverwaltung Erfurt, Steinplatz 1, erhältlich.