Gute Noten für die Erfurter Abwasserentsorgung, aber noch gibt es viel zu tun
Unter dem Dach der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) trafen sich im Erfurter Rathaus die Kommunalen Gesprächskreise für Mittel- und Nordthüringen. Der Beigeordnete für Bau und Verkehr, Ingo Mlejnek, der für beide Arbeitskreise das Grußwort der Landeshauptstadt übermittelte, bemerkte eingangs, dass der in Deutschland erreichte Qualitätsstandard der Abwasserentsorgung einen im weltweiten Vergleich privilegierten Spitzenplatz einnimmt.
Diese Aussage illustrierte er mit einem Vergleich mit der Entsorgungssituation in Kati, der Partnerstadt von Erfurt im afrikanischen Mali, die er unlängst anlässlich eines offiziellen Besuches kennen lernen durfte.
Insgesamt wurde eingeschätzt, dass seit den neunziger Jahren die Qualität der Abwasserentsorgung in Thüringen und in der Landeshauptstadt grundsätzlich eine sehr dynamische Entwicklung genommen hat. So wurden in Erfurt einerseits der Anschlussgrad an die öffentliche Kanalisation kontinuierlich erhöht, andererseits wurde das Qualitätsniveau der Abwasserreinigung im Zentralklärwerk Erfurt-Kühnhausen schrittweise verbessert. Heute ist ein im europäischen Vergleich durchaus respektables Niveau erreicht. Dennoch kann sich auch die Landeshauptstadt nicht auf ihren "Lorbeeren" ausruhen. Zum einen gibt es noch eine Reihe von Ortschaften und Wohngebieten, die gegenwärtig noch nicht am öffentlichen Kanalnetz angeschlossen sind. Durch die Fortführung der Investitionen zum Ausbau der Ortsnetze sollen hier weitere Wohn- und Siedlungsgebiete der Landeshauptstadt an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen werden. Dort, wo sich der Anschluss an die zentrale Entsorgung wirtschaftlich nicht vertreten lässt, werden dezentrale öffentliche Lösungen die Abwasserbeseitigungskonzeption der Landeshauptstadt sinnvollerweise ergänzen. Zum anderen geraten immer mehr der Betrieb und die Unterhaltung der sehr zahlreich vorhandenen Grundstückskläranlagen in den Fokus der Wasserbehörden. Bisher ist der jeweilige Grundstückseigentümer überwiegend auf sich allein gestellt. Die fachtechnische Kontrolle des sachgerechten Betriebes durch die zuständigen Behörden erfolgte zurückhaltend. Neben den Anlagen auf dauerbewohnten Grundstücken sind auch saisonal genutzte Objekte, d. h. auch Gartenanlagen und Siedlungsgärten einzubeziehen. Momentan ist der Gesetzgeber dabei, die Zuständigkeiten klarer zu definieren, um die Diskrepanz zwischen der qualitativ sehr guten zentralen Abwasserentsorgung und der noch immer weitgehend unorganisierten und wenig kontrollierten dezentralen Abwasserentsorgung zu schließen. Infolgedessen ist in absehbarer Zeit mit organisatorischen und gegebenenfalls auch mit satzungsrechtlichen Anpassungen zu rechnen.