Einzelhandel im Gewerbegebiet unerwünscht
Die im Norden von Erfurt gelegenen Gewerbegebiete durchleben seit einigen Jahren einen grundlegenden Strukturwandel. Neben stabilen Bereichen existieren großräumige Flächen, die seit längerem keine adäquate Nachnutzung erfahren haben. Diese Flächen scheinen für Betriebe des Einzelhandels - besonders des Lebensmitteleinzelhandels - interessant zu sein. So gibt es wiederholte Anfragen und eingereichte Bauvoranfragen auch im Bereich des Gewerbegebietes "Hugo-John-Straße"/"Paul-Schäfer-Straße".
Eine Verlagerung von Einzelhandelsflächen in abgelegene Gewerbeflächen abseits der Wohnlagen bzw. außerhalb der angestammten zentralen Versorgungsbereiche ist nicht im Interesse des Gemeinwohls. Aufgabe der Stadt ist es hingegen, diese Flächen für produzierende Gewerbebetriebe vorzuhalten und unerwünschte Entwicklungen zu verhindern.
Im Rahmen eines einfachen Bebauungsplanes - durch Festsetzungen zu planungsrechtlichen Regelungen ausschließlich zur Art der baulichen Nutzung - soll die Entwicklung und Sicherung des vorhandenen Gewerbegebietes gewährleistet werden. So sind Einzelhandel und Vergnügungsstätten im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes unzulässig.
Die vorhandenen Betriebe im Geltungsbereich des Bebauungsplanes HOS 536 genießen jedoch planungsrechtlichen Bestandsschutz.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgt vom 8. Januar bis 8. Februar nächsten Jahres im Bauinformationsbüro der Stadtverwaltung Erfurt, Löberstraße 34, Erdgeschoss, innerhalb der Öffnungszeiten. Im Internetauftritt der Stadt können die Unterlagen ebenfalls eingesehen werden.