Interessenbekundungsverfahren zum Projekt ThINKA Erfurt
Roter Berg und Johannesplatz im Fokus
Bei erfolgreicher Projektdurchführung ist die Projektverlängerung um weitere drei Jahre im Rahmen der laufenden ESF-Förderperiode angedacht.
Zielstellung
Grundlage der Förderung bildet die entsprechende Richtlinie in der jeweils aktuellen Fassung über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Freistaats Thüringen zur Förderung der aktiven Inklusion von benachteiligten Bevölkerungsgruppen durch die Entwicklung bedarfsgerechter Sozial- und Bildungsinfrastruktur (Sozialstrategierichtlinie).
Die Umsetzung des Projektes soll in Kooperation und durch Beauftragung eines oder zweier geeigneter freier Träger erfolgen. Der/die Träger ist/sind verpflichtet, die konzeptionellen Vorstellungen der Stadt umzusetzen und gemeinsam mit der Stadt und den beteiligten Wohnungsunternehmen weiterzuentwickeln.
Ziel ist es, einen wohnortnahen, sozialen Bürgerservice als eine Anlaufstelle direkt im Wohnquartier – also in der konkreten Lebenswelt der Anwohnenden – als ein neutrales, niedrigschwelliges Angebot zu entwickeln. Hierdurch soll ein Beitrag zur sozialen Integration, zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und zum Abbau der individuellen Armutslagen von benachteiligten Zielgruppen, vor allem von Langzeitarbeitslosen, älteren Transferleistungsbeziehern, Personen mit multiplen Problemlagen, Alleinerziehenden, Personen mit Migrations-/Fluchthintergrund und Menschen mit Behinderungen, geleistet werden. Dabei wird das Projekt durch eine Komm-/Gehstruktur charakterisiert, um die Hemmschwelle der Nutzung möglichst gering zu halten.
Neben der klassischen individuellen Einzelfallarbeit durch ein Vermittlungs-, Begleitungs- und Beratungsangebot von Personen in unterschiedlichen Lebenslagen soll das Projekt dazu beitragen, die angestoßenen sozialraumorientierten Netzwerkstrukturen unter Einbeziehung der Vor-Ort-Akteure weiterzuentwickeln und nachhaltig zu verfestigen. Den Anwohnenden soll die soziale Infrastruktur einfacher zugänglich gemacht werden. Armutserscheinungen sollen bekämpft und die Lebensqualität in den benachteiligten Quartieren nachhaltig verbessert werden.
Voraussetzungen und Bewerbung
Für die Aufgabenerfüllung sind für beide Ortsteile insgesamt 3,0 Personalstellen beziehungsweise je Ortsteil 1,5 Personalstellen vorgesehen. Dabei sollen insbesondere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Einsatz kommen, die über gute Kenntnisse beziehungsweise Kompetenzen im Projektmanagement, bei der Kommunikation und Moderation sowie Netzwerk- und Gemeinwesenarbeit unter Berücksichtigung der lokalen sozial- und arbeitsmarktpolitischen Rahmenbedingungen verfügen.
Der Träger muss fachliche und administrative Eignung für ein ESF-Projekt, Erfahrung in der Sozial- und Netzwerkarbeit, Erfahrung in der Zusammenarbeit mit arbeitsmarktpolitischen Akteuren und Gremien und sonstigen Kooperationspartnern mitbringen und über Kenntnisse zu den Ortsteilen Roter Berg/Johannesplatz und angrenzenden Sozialräumen verfügen und gegebenenfalls bereits im jeweiligen Stadtteil tätig sein.
Interessenten senden ihre schriftliche Bewerbung bis zum 17. Juni 2022 an das:
Amt für Soziales
Abteilung Verwaltung
Juri-Gagarin-Ring 150
99084 Erfurt
z. Hd. Toni Schellenberg.
Notwendige Unterlagen
Der Interessenbekundung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Angaben zum Träger: Trägerbezeichnung, Anschrift, vertretungsberechtigte Personen, Kontaktperson für Interessenbekundung,
- eine Beschreibung der/des angesprochenen Ortsteile/s einschließlich Darstellung der bereits vorhandenen Angebote,
- Aussagen zur fachlichen und administrativen Eignung für das Projekt unter Berücksichtigung der bisherigen Projekterfahrungen im ESF-Zusammenhang,
- Aussagen über organisatorische, methodische und aufgabenbezogene Leistungsfähigkeit des Trägers im sozialen Bereich (u. a. Referenzprojekte, Angaben zur regionalen bzw. lokalen Einbindung, bestehende Vorerfahrungen und Arbeitszusammenhänge),
- Aussage über Anzahl (bis 3,0 VbE) und Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter/-innen,
- Darstellung der Erfahrungen mit sozialraumbezogener Netzwerkarbeit und Gemeinwesenarbeit bzw. Erfahrungen und Projekte mit Kooperationspartnern sowie die regionale bzw. lokale Einbindung des Trägers,
- Aussagen über Erfahrungen des Trägers aus der Zusammenarbeit mit Akteuren und Gremien im Feld der aktiven Inklusion sowie beruflichen Integration,
- Darstellung der (einvernehmlichen) Zusammenarbeit mit dem Amt für Soziales, der Gremien und Netzwerkpartner,
- Angaben zur Ausgaben- und Finanzierungsplanung (Personal und Sachausgaben mit folgenden Rahmenbedingungen: Arbeitnehmer-Brutto zzgl. Arbeitgebersozialversicherungsbeiträge als Pauschale von 19,975 % sowie Sach- und Verwaltungsausgaben ebenso als Pauschale in Höhe von 40 % mit Angabe je Mitarbeiter/-in und zusammengefasst, getrennt für die Jahre 2022 bis 2025),
- Aussagen zu möglichen Projekträumlichkeiten,
- Aussagen über eine mögliche finanzielle Beteiligung an dem Projekt (Eigenmittel und Drittmittel).
Die Projektdurchführung sowie die Beauftragung eines Trägers/zweier Träger ist an die erfolgreiche Bewilligung des Projektes durch das Land Thüringen und die Sicherung der einzubringenden Eigenanteile durch Dritte gebunden.
Dem Interessenbekundungsverfahren liegt keine Leistungsbewertung bisher erbrachter Leistungen zu Grunde, es ist aus rein formalen Gründen geboten. Das Interessenbekundungsverfahren dient der Auswahl eines oder mehrerer geeigneter Partner und ist daran gebunden, ob im zugehörigen Antragsverfahren eine Bewilligung für das Amt für Soziales der Landeshauptstadt Erfurt erfolgt.