3G in Erfurt – was wird anerkannt?
Zutritt erhält, wer folgende Nachweise erbringt:
- Das negative Testergebnis eines PCR-Tests, sofern die zugrundeliegende Testung nicht mehr als 48 Stunden zurückliegt.
- Das negative Testergebnis eines alternativen Nukleinsäure-Amplifikationsverfahrens, sofern die zugrundeliegende Testung nicht mehr als 24 Stunden zurückliegt.
- Eine Bescheinigung über das negative Ergebnis eines Antigenschnelltests, ausgestellt durch einen infektionsschutzrechtlich befugten Dritten, sofern die zugrundeliegende Testung nicht mehr als 24 Stunden zurückliegt.
- Durch einen vor Ort durchgeführten, beobachteten Selbsttest.
- Die dokumentierte Teilnahme am regelmäßigen Testangebot der Schule.
Aktuell unterbreiten die Schulen zweimal wöchentlich ein Testangebot, der Nachweis an der Teilnahme wird entsprechend der Thüringer Maßnahmenverordnung anerkannt. Eine zeitliche Beschränkung von 24 Stunden besteht hier nicht.
Entscheidet sich ein Veranstalter für das 2G- oder 3G+-Modell (mit PCR-Test getestet) ist auch hier der Nachweis an der regelmäßigen Schultestung anzuerkennen.