Rußrindenkrankheit im Labor bestätigt
An allen anderen fünf Proben wurde der Pilz eindeutig identifiziert
Es wurden Proben von sieben Bäumen genommen. Fünf davon mit sehr eindeutigen Merkmalen. Zwei mit einem Verdacht anhand kleinerer Verfärbungen und geringem dunklem Schleimfluss.
Bei letzteren beiden konnte der Verdacht nicht bestätigt werden. Diese Bäume sterben aber aufgrund anderer Ursachen trotzdem ab (trockene Kronen) und müssen wegen des Standorts direkt am Fußweg neben der Straße gefällt werden.
An allen anderen fünf Proben wurde der Pilz eindeutig identifiziert. Die weiteren Bäume im Geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) mit deutlichen Merkmalen der Rußrindenkrankheit sind daher auch als solche zu werten und zu behandeln.
Bemerkenswert dabei ist, dass auch der Spitzahorn gleichermaßen betroffen ist, obwohl es bisher aus Fachkreisen immer hieß, dass Spitz- und Feldahorn seltener betroffen sind und vor allem Bergahorn. Dies zeigt, dass auf diesem Feld wissenschaftliche Aussagen mit Vorsicht zu genießen sind, da neue Erkenntnisse durch die massive Zunahme dieses Pilzes die bisherigen Annahmen schnell über den Haufen werfen. Insofern sind auch die Aussagen in der fachlichen Einschätzung der Gutachterinnen des BUND entsprechend einzuordnen.
Die Ausschreibung der Maßnahmen und deren Durchführung werden planmäßig weitergeführt.