Bekämpfung der Vogelgrippe: Nutzgeflügel schützen
Oberste Priorität hat der Schutz der Nutz- und Ziergeflügelbestände vor einer Infektion mit dem Virus der Vogelgrippe. Hierbei steht der Schutz der Einschleppung aus der Lebensumwelt von Wildvögeln im Vordergrund.
Die auch in Erfurt angeordnete Aufstallung von Geflügel sowie weitere Biosicherheitsmaßnahmen sollen das Risiko eines direkten und indirekten Kontakts mit infizierten Wildvögeln verringern. Berücksichtigt werden müssen vor allem auch indirekte Eintragungswege, beispielsweise über durch Wildvögel verunreinigtes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu und Gegenstände (Schuhwerk, Schubkarren, Fahrzeuge usw.). Diese sind zu unterbinden und geeignete Desinfektionsmaßnahmen vorzusehen.
Das Verschleppen von Infektionen zwischen Geflügelhaltungen ist zu vermeiden. Hierzu müssen strenge Hygienemaßnahmen getroffen werden, insbesondere die konsequente Reinigung und Desinfektion von Geräten und Fahrzeugen. Die Überprüfung, Optimierung und konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen ist von höchster Bedeutung.
Zur Einhaltung dieser Grundregeln sind Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet.