Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten: Natura-2000-Managementpläne werden für Thüringen und Erfurt erarbeitet

21.07.2016 00:00

Natura 2000 ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union, das seit 1992 nach den Maßgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) errichtet wird.

Nicht nur Frauenschuh, Laubfrosch und Schlingnatter werden in Erfurt geschützt

Foto: Der Europäische Laubfrosch (Hyla arborea) ist drei bis fünf Zentimeter groß und blattgrün gefärbt. Europaweit ist er geschützt nach der FFH-Richtlinie und „streng geschützt“ gemäß Bundesnaturschutzgesetz. Streng geschützte Arten dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. Foto: © Jureck Hampel

Zweck des Netzes ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume. In das Schutzgebietsnetz werden auch die gemäß der Europäischen Vogelschutzrichtlinie geschützten Gebiete integriert.

Mit der Meldung von 212 FFH-Gebieten, 35 FFH-Objekten und 44 Vogelschutzgebieten ist Thüringens einzigartiges Naturerbe mit seinen vielfältigen Kulturlandschaften Teil des europaweiten Schutzgebietsnetzes.

Jedes Natura 2000-Gebiet ist in sich einzigartig. Um seinen Wert weiterhin zu sichern, bedarf es speziell auf das jeweilige Gebiet abgestimmter Erhaltungs- und Entwicklungsziele und daraus abgeleiteter Maßnahmen. Im Freistaat Thüringen wird der Managementplan diese Funktion übernehmen. Die Managementpläne sind in Thüringen behördenverbindliche Fachplanungen. Für die Flächeneigentümer und Nutzungsberechtigten besitzen sie empfehlenden bzw. informativen Charakter. Die Umsetzung soll durch die Landkreise, die Landesbehörden und die neu eingerichteten Natura-2000-Stationen erfolgen.

Die Erstellung der Managementpläne für Waldflächen erfolgt durch Thüringen Forst und wird durch die Forstbehörden gesondert vorgenommen. Die Zuständigkeit für das Offenland liegt bei der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Abteilung Naturschutz.

In den kommenden Jahren werden die Fachplanungen für das Offenland für 167 FFH-Gebiete erstellt. Die Mitarbeiter der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) werden gemeinsam mit dem Büro seecon Ingenieure GmbH das Verfahren koordinieren.

In den Jahren 2016/2017 erfolgt die Planung für das Offenland der/des FFH- bzw. Vogelschutz-Gebiete/s Th.Nr.: 056 (EUNr.: DE5032301) Steiger – Willroder Forst – Werningslebener Wald und Th.Nr.: 165 (EUNr.: DE4932301) Schwansee. Mit der Planung beauftragt wurde die Bietergemeinschaft RANA - Büro für Ökologie und Naturschutz und INL - Ingenieurbüro für Naturschutz und Landschaftsplanung. Die Mitarbeiter dieser Büros werden Untersuchungen bzw. Begehungen in dem FFH- bzw. Vogelschutz-Gebiet durchführen. Dabei werden die zu schützenden Lebensräume und Arten erfasst, ihre Erhaltungszustände bewertet und die erforderlichen Maßnahmen für deren langfristige Erhaltung vorgeschlagen. Im Laufe des Planungsprozesses sind Gespräche mit Behörden, Landnutzern, und regionalen Akteuren vorgesehen, in denen die Erhaltungsziele erläutert, bestehendes Konfliktpotential aufgezeigt und gemeinsam Lösungen zur Erhaltung der Lebensräume und Arten gesucht werden.

Der Entwurf des Managementplanes, Fachbeitrag Offenland, wird zum Ende des Planungsprozesses in einem gesonderten Termin der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Sollten sich bereits vorher Fragen oder Anregungen zur Entwicklung des Gebietes ergeben, wende man sich bitte an die Mitarbeiter des o. g. Planungsbüros oder der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie.

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