Weiterführung der temporären und festen Halteverbote zur Straßenreinigung
Diese Problematik hat das Tiefbau- und Verkehrsamt bereits in den letzten Jahren aufgegriffen und neben der manuellen Nachreinigung durch den Einsatz von temporären und festen Halteverboten verbessert.
Um einen höheren Qualitätsgewinn zu erreichen und zudem den Geldbeutel der Kraftfahrer nicht unnötig zu belasten ist es erforderlich, dass die Halteverbote befolgt werden.
Um die Eingriffe in den ruhenden Verkehr so gering wie möglich zu halten, erfolgt bei Vorliegen des ruhenden Verkehrs auf beiden Seiten die Anordnung des Halteverbotes an unterschiedlichen Tagen.
Eine Übersicht der hiervon betroffenen Straßen bzw. Straßenabschnitten wurde bereits im Amtsblatt vom 27.03.2015 veröffentlicht und finden Sie in der folgenden Rubrik.