Die untere Wasserbehörde informiert über die Anmeldung zur Eintragung in das Wasserbuch

26.02.2013 10:06

In Verbindung mit Berichterstattungen zum Thema "Anmeldung alter Rechte gemäß Wasserhaushaltsgesetz" ist eine Vielzahl von Anfragen an die untere Wasserbehörde der Stadt Erfurt eingegangen. Hierzu möchte das Umwelt- und Naturschutzamt mit nachfolgenden Informationen reagieren:

Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 2010 regelt im § 21 die Anmeldung alter Rechte und Befugnisse. Dort ist festgelegt, dass der letzte Tag für die Anmeldung zur Eintragung in das Wasserbuch der 1. März 2013 ist. Ansonsten erlöschen die Rechte spätestens am 1. März 2020.  

Was ist ein "Altes Recht" oder eine "Alte Befugnis"?

Ein altes Recht oder eine alte Befugnis kann bestehen, wenn die Grundlage der Gewässerbenutzung in § 20 Absatz 1 Nummern 1 bis 5 des Wasserhaushaltsgesetzes aufgeführt ist. Ein altes Recht oder eine alte Befugnis kann auch auf der Grundlage des Wassergesetzes der DDR vom 2. Juli 1982 (GBVl. I Nr. 26 S. 467) bestehen. Voraussetzung in allen Fällen ist, dass das alte Recht oder die alte Befugnis am 1. Juli 1990 bestand und dass zur Ausübung am 1. Juli 1990 rechtmäßige Anlagen vorhanden waren.

Meist handelt es sich bei den alten Rechten um Gewässerbenutzungen, welche zu DDR-Zeiten als Nutzungsgenehmigungen ausgestellt wurden. Unter den Begriff "Altes Recht" fallen jedoch auch sehr alte Mühlenrechte.

Zu den alten Wasserrechten können beispielsweise zählen:

  • Wasserentnahmen aus Fließgewässern und Brunnen,
  • Energiegewinnung durch Wasserkraft,
  • Staubewässerung.

Wo erfolgt die Anmeldung?

Die alten Rechte und alten Befugnisse sind im

Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 450
Wasserbuch

Jorge-Semprún-Platz 4
99 423 Weimar

zur Eintragung in das Wasserbuch anzumelden.