Jagdbeirat bestellt
Der Beirat besteht neben dem Vertreter der Unteren Jagdbehörde aus neun weiteren ehrenamtlichen Mitgliedern, zwei Vertretern der Jäger, einem Vertreter der Landwirtschaft, der staatlichen, privaten und kommunalen Forstwirtschaft, der Jagdgenossenschaft, des Amtstierarztes und des Naturschutzes. Der Gesetzgeber weist dem Jagdbeirat konkrete Aufgaben zu. Neben der fachlichen Beratung der Unteren Jagdbehörde in jagdwirtschaftlichen und jagdpolitischen Angelegenheiten wie Abschussplanung des Rehwildes auch die Beteiligung an Ordnungswidrigkeitsverfahren bei groben Verstößen gegen das Jagdrecht.
"In einem städtisch geprägten Gebiet ist es schwierig, das notwendige Verständnis und die erforderliche Akzeptanz für die Jagd zu finden", so der Amtsleiter des Ordnungsamtes Udo Götze bei der Übergabe der Urkunden. Die Jäger tragen im weitesten Sinne zu einer vernünftigen Bewirtschaftung der zum Stadtgebiet gehörenden Flächen bei, so der Amtsleiter. Er hofft auf eine gute Zusammenarbeit zwischen der Unteren Jagdbehörde, die im Ordnungsamt angesiedelt ist und dem Jagdbeirat.