Vergnügungssteuersatzung der Landeshauptstadt Erfurt (VgnStSEF)
Der örtlichen Vergnügungssteuer unterliegen bestimmte in der Landeshauptstadt Erfurt veranstaltete Vergnügungen. Die speziellen Regelungen sind der Satzung zu entnehmen.
Der örtlichen Vergnügungssteuer unterliegen bestimmte in der Landeshauptstadt Erfurt veranstaltete Vergnügungen. Die speziellen Regelungen sind der Satzung zu entnehmen.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.