Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Landeshauptstadt Erfurt
Auf Grundlage dieser Satzung (Hebesatz-Satzung) werden Grundsteuern und Gewerbesteuer nach festgelegten Hebesätzen erhoben.
Auf Grundlage dieser Satzung (Hebesatz-Satzung) werden Grundsteuern und Gewerbesteuer nach festgelegten Hebesätzen erhoben.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.