Verordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes in der Landeshauptstadt Erfurt vom 17. November 2010 (Sperrbezirksverordnung)
Verordnungs-Informationen
In der vom Landesverwaltungsamt Weimar erlassenen und verkündeten Verordnung wird das Prostitutionsverbot für das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Erfurt geregelt.
Weiterhin wird im Paragrafen 3 der Verordnung der räumliche Geltungsbereich des Prostitutionsverbotes eingeschränkt.
Das in den Anlagen enthaltene Kartenmaterial gehört nicht zur Verordnung, soll aber den räumlichen Geltungsbereich bildlicher darstellen.
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- 3.106 - Verordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes in der Landeshauptstadt Erfurt
- 3.106-1 - Verordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes in der Landeshauptstadt Erfurt - Anlage 1
- 3.106-2 - Verordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes in der Landeshauptstadt Erfurt - Anlage 2
- 3.106-3 - Verordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes in der Landeshauptstadt Erfurt - Anlage 3
- 3.106-4 - Verordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes in der Landeshauptstadt Erfurt - Anlage 4
Hinweise:
Bekanntmachung im Thüringer Staatsanzeiger: 17.11.2010