Verordnung über den Geschützten Landschaftsbestandteil "Roter Berg"

17.04.1997 00:00

In der Gemarkung Gispersleben-Viti werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es u. a. den überwiegend vorhandenen Magerrasen, der sich durch eine hohe Artenvielfalt an Flechten, Moosen und Gefäßpflanzen sowie Insekten, Spinnen und Mollusken auszeichnet, zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Hinweise:

Entscheidung des Oberbürgermeisters: 143/97
Bekanntmachung: 16.05.1997

1. Änderung mit Festlegung des Oberbürgermeisters 307/2001
Bekanntmachung: 27.07.2001 (in Kraft ab 01.01.2002)