Verordnung über den Geschützten Landschaftsbestandteil "Gehölze an der Wartburgstraße"

02.05.1997 00:00

In der Gemarkung Hochheim werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es Restbestände naturnaher Trockengebüsche der südexponierten Hänge des Geratales zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und die Lebensgrundlagen gefährdeter, im Gebiet lebender Arten unter den Reptilien und Insekten zu erhalten.

Hinweis:

Entscheidung des Oberbürgermeisters: 143/97
Bekanntmachung: 17.04.1997

geändert mit Entscheidung des Oberbürgermeisters: 307/2001 vom 09.07.2001
Bekanntmachung:  27.07.2001