Die Satzung der Stadt Erfurt über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Gebiet Ortsteil Bischleben-Stedten (Klarstellungssatzung im Ortsteil Bischleben-Stedten (KLS 002)), legt den räumlichen Geltungsbereich des im Zusammenhang bebauten Ortsteils entsprechend § 34 BauGB fest.